Rechtsprechung
BVerfG, 14.04.2020 - 2 BvR 1855/19 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
Art. 19 Abs. 4 GG; § 114 Abs. 2 StVollzG
Strafvollzug (Eilantrag gegen sofort vollzogene Disziplinarmaßnahme; Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch Bemessung einer Stellungnahmefrist bis nach dem Ende der Maßnahme; nicht hinnehmbare Postlaufzeit von drei Tagen innerhalb des Gerichts) - openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verfassungsbeschwerde betreffend eine sofort vollzogene Disziplinarmaßnahme im Strafvollzug mangels Fristwahrung unzulässig
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 19 Abs 4 GG, § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG, §§ 108 ff StVollzG, § 114 Abs 2 StVollzG, §§ 94ff StVollzG BE
Nichtannahme einer mangels Fristwahrung unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Zu den Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) an die Gewährung von Eilrechtsschutz gegen eine irreversible, sofort vollzogene Disziplinarmaßnahme im Strafvollzug - rewis.io
Nichtannahme einer mangels Fristwahrung unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Zu den Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) an die Gewährung von Eilrechtsschutz gegen eine irreversible, sofort vollzogene Disziplinarmaßnahme im Strafvollzug
- datenbank.nwb.de
Nichtannahme einer mangels Fristwahrung unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Zu den Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) an die Gewährung von Eilrechtsschutz gegen eine irreversible, sofort vollzogene Disziplinarmaßnahme im Strafvollzug
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die sofort vollzogene Disziplinarmaßnahme im Strafvollzug - und die langsame Bearbeitung des gerichtlichen Eilantrags
Verfahrensgang
- LG Berlin, 03.07.2019 - 592 StVK 91/19
- BVerfG, 14.04.2020 - 2 BvR 1855/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 03.08.2011 - 2 BvR 1739/10
Fesselung während eines Gerichtstermins (Anhörung); Rechtsschutzgarantie …
Auszug aus BVerfG, 14.04.2020 - 2 BvR 1855/19
Wo die Dringlichkeit eines Eilantrages es erfordert, muss das angerufene Gericht, wenn es eine Stellungnahme der Justizvollzugsanstalt einholt, die für eine rechtzeitige Entscheidung erforderliche Zügigkeit der Kommunikation sicherstellen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. August 2011 - 2 BvR 1739/10 -, Rn. 29). - BVerfG, 23.06.1993 - 2 BvR 1808/92
Effektivität des Rechtsschutzes Eilantrag gegen den Vollzug einer …
Auszug aus BVerfG, 14.04.2020 - 2 BvR 1855/19
Ist der Antrag nicht schlüssig begründet, so wird das Gericht gleichwohl zu situationsgerechtem Handeln ohne weiteres Zögern verpflichtet sein (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 1993 - 2 BvR 1808/92 -, Rn. 12).